|
Fachanwaltschaften in der Kanzlei |
|
Dr. jur. Dipl. jur. Hauke Scheffler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht |
 |
|
Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler wurde Ende 2009 durch die Rechtsanwaltkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München auch zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht bestellt.
Bereits im Jahre 2008 wurde Herr Dr. Scheffler durch die Rechtsanwaltkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bestellt.
Zum Fachanwalt werden Rechtsanwälte bestellt, die in den jeweiligen Rechtsgebieten über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen verfügen.
Dabei umfasst die Fachanwaltschaft "gewerblicher Rechtsschutz":
- Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht
- Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen
- Recht gegen den unlauteren Wettbewerb
- Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des
europäischen Sortenschutzrechts
- Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
Die Fachanwaltschaft Informationstechnologierecht umfasst folgende Rechtsgebiete:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung
individueller Verträge und AGB
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von
Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business)
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien,
Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
(Unter Immaterialgüterrecht wird das Recht des Geistigen Eigentums verstanden (auch intellektuelles Eigentum, (intellectual property)).Gemeint sind ablolute Rechte an immateriellen Gütern. Inhaber eines solchen Rechts ist z. B. der Anmelder eines Patents oder der Schöpfer eines urheberrechtlich geschützens Werks.)
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien
einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer
Besonderheiten
- Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der
Telekommunikation und deren Dienste
- Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht
- Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
|
|